1. Persönliche Daten
2. Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll
Wenn ✔ ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt nocht nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen ist, aber unwahrscheinlich ist. ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses z. B. bei Demenzerkrankung auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
3. Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
3a. Lebenserhaltende Maßnahmen
3b. Schmerz- und Symptombehandlung
3c. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
3d. Wiederbelebung
3e. Künstliche Beatmung
3f. Dialyse
3g. Antibiotika
3h. Blut/Blutbestandteile
4. Ort der Behandlung
5. Beistand
6. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
7. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
8. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Meine gesetzliche Vertretung soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner gesetzlichen Vertretung erwarte ich, dass sie die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung meiner gesetzlichen Vertretung besondere Bedeutung zukommen. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/meine gesetzliche Vertretung aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiliten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung meiner gesetzlichen Vertretung besondere Bedeutung zukommen.
9. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
10. Organspende
11. Schlussbemerkungen
12. Beratung
13. Gültigkeitsdauer/Aktualisierung