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Hausarztpraxis SonnenhofDr. med. Fabian Treusch
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Hausarztpraxis Sonnenhof
Dr. med. Fabian Treusch
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologe
Notfall-, Ernährungs-, Reisemediziner
Paul-Löbe-Straße 5
75180 Pforzheim
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📠 07231 765137
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Meldungen:

Jährliche Grippe-/ COVID-19-Impfungen
Die Impfstoffe für die jährlich im Herbst empfohlenen Grippe- und COVID-19-Impfungen sind verfügbar. Impfen sollten sich alle erwachsenen Personen ab 60 Jahren sowie unabhängig vom Alter bei Vorliegen einer oder mehrerer chronischer Erkrankungen.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin. [Veröffentlicht: 06.10.2024 - Quelle: k. A.]

PATMED
Alternativ zu unserem Rezept-Bestellformular steht Ihnen die Smartphone-App PATMED zur Verfügung. Nach Kopplung der App mit unserer Praxis können Sie jederzeit Ihren Medikationsplan einsehen und direkt daraus aufgebrauchte Medikamente nachbestellen.
Ferner besteht mit der App die Möglichkeit, Dokumente wie Ihre Befund- und Krankenhausberichte oder Laborwerte einzusehen. Nähere Informationen finden Sie hier[Veröffentlicht: 13.08.2024 - Quelle: k. A.]

Impfungen gegen COVID-19, Influenza, Pneumokokken...
Ab Mitte September wird ein an die derzeit vorherrschenden XBB-Coronavirusvarianten angepasster COVID-19-Impfstoff verfügbar sein. Risikogruppen werden neben der Grundimmunisierung weitere Auffrischimpfungen empfohlen, die vorzugsweise im Herbst erfolgen sollen. Ein Mindestabstand von zwölf Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Infektion mit oder Impfung gegen SARS-CoV-2) sollte eingehalten werden. Falls auch Impfungen gegen Influenza (Grippe) und/oder Pneumokokken (Lungenentzündung) gewünscht sind, sind diese gleichzeitig mit der COVID-19-Impfung möglich und aus immunologischer Sicht gleichzeitig empfohlen. Nähere Informationen zu den COVID-19- und auch Influenza-/ Pneumokokkenimpfempfehlungen finden Sie bei unseren Impfempfehlungen für Erwachene. Allgemeine Informationen zum Thema COVID-19-Impfung finden Sie auf der FAQ-Seite des Robert Koch Instituts.
Für die Grippeimpfung kann eine starke Empfehlung ausgesprochen werden, da mit Blick auf die Erdsüdhalbkugel auch bei uns in den kommenden Monaten mit hohen Infektionszahlen zu rechnen ist. Wir werden im Oktober mit den Grippe- und COVID-19-Impfungen beginnen. Bei Interesse vereinbaren Sie gerne einen Termin. [Veröffentlicht: 06.09.2023 - Quelle: RKI]

E-Rezept mit Gesundheitskarte einlösbar
Seit Ende letzten Jahres können Rezepte für gesetzlich Versicherte bekanntermaßen als E-Rezept ausgestellt werden. Um diese in der Apotheke einzulösen war bislang die App „Das E-Rezept“ der Gematik notwendig. Seit Juli 2023 gibt es die zusätzliche Möglichkeit, E-Rezepte mit der Gesundheitskarte einzulösen. Bitte weisen Sie bei der Rezeptbestellung darauf hin, falls Sie ein E-Rezept wünschen. Bei Bestellung über die Patmed App kann hierfür das Textfeld "Anmerkungen" verwendet werden. Es ist weiterhin notwendig, die Gesundheitskarte einmal pro Quartal zum Abgleich der persönlichen Daten in unserer Praxis einzulesen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier[Veröffentlicht: 04.07.2023 - Quelle: k. A.]

Infektionsschutz nach Ende der Maskenpflicht
Am 8. April 2023 endete die Maskenpflicht in Arztpraxen. Zum Schutz unserer PatientInnen und des Praxispersonals erwarten wir im Falle von Erkältungssymptomen (Halskratzen, Schluckschmerzen, Schnupfen, Husten, Gliederschmerzen…) weiterhin, dass während des Aufenthalts in unserer Praxis eine Maske getragen wird. Wir danken für Ihr Verständnis. [Veröffentlicht: 11.04.2023 - Quelle: k. A.]

Grippeschutz-/ COVID-19-Auffrischimpfungen
Da man in diesem Herbst/Winter aufgrund der Pandemiemaßnahmen mit einer früher und stärker auftretenden Grippewelle als in den vergangenen Jahren rechnet, ist Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eine möglichst frühzeitige Grippeschutzimpfung zu empfehlen. Bei zusätzlicher Notwendigkeit einer COVID-19-Auffrischimpfung kann diese ohne Bedenken gleichzeitig erfolgen. Sowohl der Grippeschutz- als auch der an die derzeit hauptsächlich zirkulierende BA5-Omikron-Subvariante angepasste COVID-19-Impfstoff stehen ab sofort zur Verfügung. Wer zu den entsprechenden Risikogruppen zählt, ist unseren Impfempfehlungen für Erwachsene zu entnehmen. [Veröffentlicht: 13.10.2022 - Quelle: k. A.]

Bereit für das E-Rezept?
Spätestens ab 2023 soll das bisher für gesetzlich Versicherte eingesetzte rosafarbene Rezeptformular deutschlandweit durch das E-Rezept ersetzt werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin). Unsere Praxis ist ab sofort technisch in der Lage, E-Rezepte auszustellen. Zur Teilnahme wird eine NFC-fähige Gesundheitskarte vorausgesetzt. Zu erkennen ist diese an den folgenden zwei Merkmalen:Falls Ihre Gesundheitskarte diese Merkmale noch nicht aufweist, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse zur kostenlosen Beantragung einer solchen NFC-fähigen Gesundheitskarte. Genaue Informationen zur Funktionsweise des E-Rezeptes finden Sie unter Das E-Rezept für Deutschland[Veröffentlicht: 02.09.2022 - Quelle: Gematik]

Neue STIKO-Empfehlungen zur COVID-19- und Gelbfieber-Impfung
In einer Pressemitteilung vom 18. August gab die Ständige Impfkommision des Robert Koch-Instituts (STIKO) eine Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung bekannt. Den aktuellen Stand haben wir in unseren Impfempfehlungen für Erwachsene zusammengefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine empfohlene Impfung möglichst zügig mit einem der derzeit verfügbaren Impfstoffe durchgeführt werden soll. Es soll also nicht auf die Zulassung eines angepassten Impfstoffs gewartet werden.

Für Reisende: Ferner gab die STIKO heute bekannt, dass zehn Jahre nach erfolgter Gelbfieber-Impfung bei erneutem Aufenthalt in einem Endemiegebiet eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen soll. [Veröffentlicht: 19.08.2022 - Quelle: RKI]

Änderung bezüglich der Speicherung Ihrer Dauermedikamente
Aufgrund inzwischen verfügbarer effektiverer Möglichkeiten, Rezepte für Dauermedikamente aus dem eigenen Medikationsplan heraus anzufordern, halten wir unser diesbezügliches Angebot im geschützten Bereich unseres Internetauftritts für nicht mehr zeitgemäß. Daher wird dieses ab 1. Juli 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen.
Somit bestehen zukünftig zwei Möglichkeiten der digitalen Rezeptbestellung für die Dauermedikation:
  1. Nutzung unseres bereits bekannten Rezeptbestellformulars (Menü „Kontakt“ auf unserem Internetauftritt).
  2. Nutzung der mobilen App Patmed. Neben der Bestellung der auf Ihrem Medikationsplan befindlichen Dauermedikamente bietet die App weitere Funktionen wie beispielsweise die Anzeige ärztlicher Befundberichte. Eine Beschreibung der Funktionsweise auch hinsichtlich Datensicherheit finden Sie hier.
Sobald Sie die App auf Ihrem Mobilgerät installiert haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung um die App mit unserer Praxis zu verbinden. [Veröffentlicht: 06.06.2022 - Quelle: k. A.]

Weiterhin Maskenpflicht in Arztpraxen
Zum Schutz unserer PatientInnen, aber auch unseres Praxisteams, bitten wir darum, die laut § 3 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Arztpraxen auch nach dem 3. April 2022 geltende Maskenpflicht (möglichst FFP2) zu beachten. Ein Großteil unserer PatientInnen ist der Hochrisikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf zuzuordnen. Eine Infektionsausbreitung innerhalb unseres Teams hätte ein Schließen der Praxis für mindestens eine Woche mit medizinischem Versorgungsausfall und erheblichem organisatorischem Aufwand zur Folge (Terminabsagen, Terminverlegungen, während der bevorstehenden Osterferienzeit schwierige Vertretungsvermittlung…). [Veröffentlicht: 03.04.2022 - Quelle: k. A.]

COVID-19-Impfung mit Novavax-Impfstoff
InteressentInnen am COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® vom Hersteller Novavax haben seit heute die Möglichkeit, sich ohne vorherige Terminvereinbarung an einem der Impfstützpunkte Pforzheim/Enzkreis impfen zu lassen. Als Arztpraxis erhalten wir nach aktuellen Informationen frühestens ab April die Möglichkeit, den Impfstoff zu bestellen. [Veröffentlicht: 07.03.2022 - Quelle: k. A.]

Praxisbesuch nur mit FFP2-Maske
Laut der Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27.12.2021 besteht in Innenräumen eine FFP2*-Maskenpflicht ab dem 18. Lebensjahr. Dies gilt auch für Arztpraxen. OP-Masken sind nur noch für 6- bis 17-jährige Personen gestattet. Unter 6-Jährige sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Wir bitten Sie, dies sowohl zu Ihrer eigenen Sicherheit als auch zum Schutz unserer Patienten und des Praxis-Teams zu beachten und einzuhalten.
* Alternativ möglich: KN95-, N95-, KF94-, KF95-Masken [Veröffentlicht: 11.01.2022 - Quelle: k. A.]

Was bringt die COVID-19-Impfung (nicht)?
Die vollständige COVID-19-Impfung schützt einerseits sehr gut vor einem schweren Verlauf und vor längerfristigen Folgeschäden der Erkrankung. Andererseits ist der Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht zuverlässig. Man geht derzeit von einer Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe gegenüber der Deltavariante von 40-70% aus. Das bedeutet, bei jeder zweiten bis dritten geimpften Person ist damit zu rechnen, dass diese infiziert ist und das Virus übertragen kann; auch wenn aufgrund der Impfung keine oder nur leichte Symptome erkennbar sind.
Daher sollten sich auch geimpfte Personen im Sinne der Pandemiebekämpfung weiterhin an die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen halten (Abstand, FFP2-Maske in menschengefüllten Räumen, Testung vor Kontakt mit älteren und chronisch kranken Personen).
Übertragen auf eine Autofahrt kann man sich vorstellen: Die Impfung entpricht einem Sicherheitsgurt, die Infektion entspricht einem Unfall. Das Anlegen des Sicherheitsgurts verhindert keinen Unfall, erhöht jedoch die Überlebenschancen. Vorsichtig und rücksichtsvoll fahren sollte man dennoch. [Veröffentlicht: 27.11.2021 - Quelle: k. A.]

BioNTech ⟷ Moderna?
Offensichtlich bestehen in der Bevölkerung Verunsicherung und Vorbehalte gegenüber dem COVID-19-Impfstoff Spikevax® des Herstellers Moderna. Diese Vorbehalte sind unbegründet. Spikevax® ist dem Impfstoff Comirnaty® des Herstellers BioNTech sehr ähnlich. Es handelt sich bei beiden Impfstoffen um gut verträgliche und vergleichbar wirksame mRNA-Impfstoffe. In vergleichenden Beobachtungsstudien zeigte der Moderna-Impfstoff einen tendenziell besseren Schutz vor einer Infektion ("Impfdurchbruch"), wobei beide Impfstoffe sehr gut vor einem lebensbedrohlichen COVID-19-Verlauf schützen. In der aktuellen Notlage ist vor allem für ältere Menschen eine Auffrischung ("Booster") des bestehenden Impfschutzes nach etwa sechs Monaten wichtig und kann als potentiell lebensrettende Maßnahme betrachtet werden. Der beste Impfstoff hierfür ist derjenige, der gerade zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig von den bei der Grundimmunisierung verwendeten Impfstoffen.
Wir bitten Sie daher, Ihre Impfbereitschaft im Sinne einer reibungslosen Terminorganisation nicht vom Hersteller des Impfstoffes abhängig zu machen. Auch bei anderen Impfungen (Grippe, FSME, Tetanus, Hepatitis...) ist es üblich, Impfstoffe von unterschiedlichen Herstellern zu verwenden.
Jede Impfung trägt zu freien Krankenhausbetten und damit
zur Sicherstellung der allgemeinen medizinischen Versorgung bei!
 [Veröffentlicht: 25.11.2021 - Quelle: k. A.]

FFP2-Maske empfohlen
Aufgrund der täglich steigenden Zahl an COVID-19-Patienten auch in unserer Praxis, ist in unseren Räumen trotz systematischen Lüftens zweitweise mit einer hohen SARS-CoV-2-Aerosolkonzentration zu rechnen. Wir empfehlen daher zum persönlichen Infektionsschutz das Tragen einer gut sitzenden FFP2-/ KN95-Maske. Diese Empfehlung gilt generell für Situationen, in denen sich Menschen aus unterschiedlichen Haushalten innerhalb eines Raumes aufhalten (z. B. Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel). Eine gewöhnliche OP-Maske bietet deutlich weniger Schutz gegen Aerosole.
Wichtig: [Veröffentlicht: 19.11.2021 - Quelle: k. A.]

Längere Terminwartezeiten
Aufgrund der rasch steigenden Anzahl von PCR-Tests und COVID-19-Fällen in unserer Praxis bitten wir um Verständnis, dass es für weniger dringende Anfragen wie Vorsorge- und Routineuntersuchungen zu längeren Terminwartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihre Unterstützung, indem Sie von verschiebbaren Anfragen auch zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit während dieser angespannten Situation absehen.
Zum Thema COVID-19-Boosterimpfungen nach etwa sechs Monaten:
Ihr Impfinteresse nehmen wir gerne entgegen und sind um eine tägliche maximale Ausnutzung unserer Impfkapazitäten bemüht. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unsere Impfreihenfolge auf Grundlage eines absteigenden individuellen Risikos für eine reduzierte SARS-CoV-2-Immunität und damit für einen schweren COVID-19-Verlauf festgelegt wird. Das bedeutet, wir impfen zunächst Personen mit höherem Alter in absteigender Reihenfolge, pflegerisches und medizinisches Personal, Personen unter immunsuppressiver Therapie sowie einmalig mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson Geimpfte (nach vier Wochen). [Veröffentlicht: 11.11.2021 - Quelle: k. A.]

STIKO-Empfehlung für COVID-19-Auffrischimpfung
Mit einer heutigen Pressemitteilung empfiehlt die Ständige Impfkommision des Robert Koch-Instituts (STIKO) frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung neben der bereits bestehenden Empfehlung für Peronen mit Immundefizienz eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für:Zusätzlich aufgrund der vergleichsweise geringen Wirksamkeit: [Veröffentlicht: 07.10.2021 - Quelle: k. A.]

Jährliche Grippeschutzimpfung
Unabhängig von der COVID-19-Pandemie gelten weiterhin die Empfehlungen für eine jährliche Grippeschutzimpfung im Oktober/November. Die Impfstoffe sind ab sofort verfügbar. Die Impfung schützt nicht nur vor einem schweren Influenzaverlauf, sondern vor allem bei älteren und vorerkrankten Menschen auch vor anderen Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt. Gehören Sie zu dieser Personengruppe und haben Interesse an einer Impfung, vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Bitte bringen Sie Ihr Impfbuch mit, da wir bei dieser Gelegenheit prüfen werden, ob andere Impfungen fällig sind. [Veröffentlicht: 04.10.2021 - Quelle: k. A.]

STIKO-Empfehlung bezüglich COVID-19-Auffrischimpfung
Am 24. September veröffentlichte die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff etwa sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung für Personen mit Immundefizienz (angeborene oder erworbene Störung des Immunsystems), da in diesem Fall laut aktueller Datenlage ein überwiegender Nutzen nachzuweisen sei.
Dazu gehören:Diese Empfehlung entspricht nicht dem Impfangebot, das in der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen wurde und das in erweiterter Form vom Land Baden-Württemberg übernommen wurde. Hinsichtlich Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Schutzimpfung sind jedoch aus ärztlicher Sicht die Empfehlungen der STIKO maßgeblich; zumal es sich im Fall von COVID-19 um Impfstoffe handelt, die bisher von der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) lediglich eine bedingte Zulassung ("Notfallzulassung") für zwei Impfdosen und keine Zulassung für eine dritte Dosis haben.
Daher bitten wir InteressentInnen an einer COVID-19-Auffrischimpfung, die nicht zu einer der oben genannten Personengruppen gehören, uns dieses unterzeichnete Formular zukommen zu lassen.
Bezüglich der Auswahl des Impfstoffs gibt es Beobachtungen (bislang keine begutachteten Studien), wonach Spikevax® vom Hersteller Moderna besser vor einer Infektion mit der derzeit zirkulierenden Delta-Virusvariante schützt als Comirnaty® vom Hersteller BioNTech/Pfizer. Beide Impfstoffe bieten jedenfalls einen guten Schutz vor einem schwerwiegenden und tödlichen COVID-19-Verlauf.
Bei Interesse an einer Auffrischimpfung nutzen Sie bitte unser Registrierungsformular (Häkchen bei „Auffrischimpfung“ setzen). [Veröffentlicht: 28.09.2021 - Quelle: k. A.]

COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende
In einer Pressemitteilung sprach die Ständige Impfkommission (STIKO) heute eine COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty® oder Spikevax®) aus. [Veröffentlicht: 10.09.2021 - Quelle: RKI]

EMA/ECDC: Generelle COVID-19-Auffrischimpfungen derzeit nicht notwendig
Laut einer Veröffentlichung der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sowie dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) vom 02.09.2021 wird eine zusätzliche Impfung vollständig geimpfter Personen derzeit nur im Falle schwerer Immunschwäche für notwendig erachtet (z. B. nach Organtransplantation, alte/pflegebedürftige Personen). Eine zusätzliche Impfung hat in diesem Fall eher die Funktion einer "Vervollständigung der Grundimmunisierung" als einer "Auffrischimpfung", da bei dieser Personengruppe die Grundimmunisierung möglicherweise nicht zu einer ausreichenden Immunisierung gegen SARS-CoV-2 geführt hat. Die vorliegenden Daten zeigen weiterhin eine hohe Wirksamkeit einer vollständigen Impfung mit den in der EU/EEA zugelassenen Impfstoffen gegen COVID-19-bezogene Krankenhauseinweisungen, schwere Krankheitsverläufe und Tod, so dass eine generelle Auffrischimpfempfehlung nicht notwendig erscheint. Die Impfung der immer noch hohen Zahl bisher nicht geimpfter Personen (ein Drittel der Erwachsenen) wird als effektivere Maßnahme zur Pandemiekontrolle erachtet als eine allgemeine Auffrischimpfung, deren Nutzen nicht eindeutig belegt ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die bekannten Allgemeinmaßnahmen (Abstand, Hände- und Atemwegshygiene, korrektes Tragen einer Gesichtsmaske) weiterhin entscheidend für den Pandemieverlauf sind.
Empfehlungen zum Umgang mit Auffrischimpfungen sollen länderspezifisch von den jeweiligen dafür zuständigen Institutionen ausgesprochen werden. Die für Deutschland zuständige Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine solche bislang nicht veröffentlicht.
Eigener Hinweis: eine korrekt getragene FFP2-Maske bietet unabhängig von der Virusvariante (!) deutlich über 90% Infektionsschutz, was keiner der bisher verfügbaren Impfstoffe leistet. [Veröffentlicht: 03.09.2021 - Quelle: EMA/ECDC]

COVID-19-Auffrischimpfung
Nach der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 31.08.2021 besteht der Anspruch auf eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen mit besonders hohem Infektionsrisiko. Laut dem Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe gilt dies, wenn seit der letzten COVID-19-Impfung mindestens sechs Monate vergangen sind, für:Eine wissenschaftlich begründete Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), auf die in der Impfverordnung verwiesen wird, wurde bislang nicht veröffentlicht.
Sobald uns diese vorliegt, werden wir Termine für Auffrischimpfungen vergeben. Gehören Sie zu einer der genannten Personengruppen, nutzen Sie bei Interesse gerne jetzt schon unser Registrierungsformular. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. [Veröffentlicht: 02.09.2021 - Quelle: BMG]

Speicherung von Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte
Gesetzlich krankenversicherte Personen haben Anspruch auf die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf ihrer Gesundheitskarte. Dieser Datensatz enthält die folgenden in einem medizinischen Notfall wichtigen Informationen:Im Notfall behandelnde ÄrztInnen, ZahnärztInnen oder Krankenhäuser können diese Daten auslesen und erhalten so schnellstmöglich grundlegende Informationen für die weitere Behandlung. Eine genaue Beschreibung hierzu erhalten Sie auf dem Internetauftritt der Gematik GmbH. Bei Interesse senden Sie uns bitte diese ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zu (auch eingescannt als E-Mail-Anhang möglich) oder bringen sie zu uns in die Praxis. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Datensatz vorbereitet ist und auf Ihre Gesundheitskarte übertragen werden kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen über einen eventuell existierenden Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung auf der Gesundheitskarte zu speichern. Hierfür ist eine gesonderte Einwilligungserklärung auszufüllen.
Hinweis: Wir bieten diesen Service ausschließlich Personen an, die von uns hausärztlich betreut werden. [Veröffentlicht: 02.08.2021 - Quelle: k. A.]

„Das Impfbuch für alle“
In Zusammenarbeit zwischen dem Robert Koch-Institut, dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entstand ein kleines Sachbuch mit diesem Titel. Auf 80 Seiten werden leicht verständlich die wichtigsten Fragen rund um das Thema Impfen beantwortet. Auf den Internetseiten der Initiative Zusammen gegen Corona lässt sich das Buch im PDF-Format herunterladen. In gedruckter Form ist es kostenlos in Apotheken erhältlich. [Veröffentlicht: 12.07.2021 - Quelle: BMG]

EU-COVID-19-Impfzertifikat
Ab sofort sind wir in der Lage, unseren Patienten einen vom Robert Koch-Institut (RKI) zertifizierten COVID-19-Impfnachweis in Papierform oder als PDF-Datei auszuhändigen, der den Vorgaben des Digitalen COVID-Zertifikats der EU entspricht. Durch Einlesen des Zertifikats als QR-Code auf einem Mobilgerät (z. B. mit der CovPass-App, der ImpfPassDE-App oder der Corona-Warn-App) kann der COVID-19-Impfstatus unterwegs ohne Mitführen des Impfbuches nachgewiesen werden.
Bei Interesse an einem solchen Impfnachweis schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Falls Ihre COVID-19-Impfung nicht in unserer Praxis stattfand, senden Sie uns möglichst ein Foto der entsprechenden Einträge in Ihrem Impfbuch.
Nachtrag (18.06.2021): Ein digitaler Impfnachweis für Genesene (mit nur einer Impfung mindestens sechs Monate nach positivem SARS-CoV-2-PCR-Nachweis) soll nach Angaben des RKI ab Ende Juni zur Verfügung stehen. [Veröffentlicht: 15.06.2021 - Quelle: k. A.]

Raucherentwöhnung
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sterben in Deutschland jährlich rund 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Kaum eine Präventionsmaßnahme ist wirksamer, als das Rauchen aufzugeben. Mit dem Ziel, Langzeitrauchern beim Ausstieg zu helfen, wurde die Bundesinitiative "Rauchfrei leben" gestartet. Nähere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Initiative Deine Chance[Veröffentlicht: 04.06.2021 - Quelle: BZgA]

Corona-Antikörpertest als Impfentscheidungshilfe nicht sinnvoll
Bei der Entscheidung für oder gegen eine COVID-19-Schutzimpfung kommt derzeit gehäuft die Frage auf, ob die Durchführung eines Corona-Antikörpertests sinnvoll ist, da man im Laufe der Pandemie möglicherweise bereits Kontakt zum Coronavirus hatte. Ein positiver Antikörpertest einer ungeimpften Person weist zwar eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 nach. Eine zuverlässige Aussage zum Ausmaß der Immunität lässt sich dadurch allerdings nicht treffen, da noch keine ausreichenden Studiendaten darüber vorliegen, welche Antikörperkonzentration für eine Immunität notwendig ist. Somit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine vollständige Impfung unabhängig vom Antikörperstatus (beim Jannsen-Impfstoff eine, bei den anderen Impfstoffen zwei Impfungen im jeweils empfohlenen Abstand). Lediglich im Fall eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Tests vor mindestens sechs Monaten ("genesen") ist generell eine einzelne Impfung ausreichend um offiziell anerkannt "vollständig geimpft" zu sein. [Veröffentlicht: 27.05.2021 - Quelle: RKI]

Was bedeutet "vollständig gegen COVID-19 geimpft"?
Seit heute gibt es laut Verordnung der Bundesregierung Erleichterungen für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen. Eine vollständige Impfung liegt vor, wenn mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfdosis vergangen sind (beim Janssen-Impfstoff nach einer Impfdosis, ansonsten unabhängig vom verwendeten Impfstoff). Nach Erkrankung an COVID-19 vor mehr als sechs Monaten reicht generell eine einzelne Impfdosis für eine vollständige Impfung aus.
Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass sich die maximale Wirksamkeit sowie die Zeitspanne bis zum Erreichen der maximalen Wirksamkeit je nach Impfstoff deutlich unterscheiden können (siehe die folgende Grafik des Paul Ehrlich-Instituts).

(Zum Vergrößern anklicken)
Der empfohlene Impfabstand sollte eingehalten werden, um von der für den Impfstoff angegebenen Wirksamkeit ausgehen zu können. Beispielsweise wird nach Angaben des Robert Koch-Instituts nur ein ca. 50%- statt 75%-iger Impfschutz erreicht, falls die zweite Vaxzevria®-Dosis (AstraZeneca) bereits nach 4-8 statt nach 12 Wochen erfolgt! [Veröffentlicht: 09.05.2021 - Quelle: k. A.]

Digitaler Impfpass
Die Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin mbH stellt mit ImpfPassDE einen mobilen digitalen Impfpass zur Verfügung. Wir bieten unseren Patienten die Möglichkeit, unser digitales Impfmanagement mit der ImpfPassDE-App zu koppeln. Ein EU-konformer digitaler Impfnachweis als Funktion der App ist in Planung. Nähere Informationen finden Sie hier[Veröffentlicht: 02.05.2021 - Quelle: k. A.]

COVID-19-Schutzimpfungen nach Ostern
Ab Dienstag, 6. April werden wir in unserer Praxis sowie im Rahmen von Hausbesuchen mit der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen beginnen. Die verfügbare Impfstoffmenge ist derzeit noch sehr begrenzt. Es ist daher unumgänglich, die Priorisierungsvorgaben der Corona-Impfverordnung bzw. des Sozialministeriums Baden-Württemberg einzuhalten, um die uns gelieferten Impfstoffe gerecht und entsprechend dem medizinischen Risiko für einen schwerwiegenden COVID-19-Verlauf zu verteilen. Im Sinne eines effektiven und reibungslosen Ablaufs bitten wir Sie, sich bei Interesse an einer Impfung an das folgende Vorgehen zu halten:
  1. Registrierung (zwei Möglichkeiten):
    1. über dieses Online-Formular oder
    2. während der Praxisöffnungszeiten auf unserem Anrufbeantworter
  2. Warten auf unsere Kontaktaufnahme; wir melden uns telefonisch, sobald Sie zur Impfung berechtigt sind und wir Ihnen einen Termin anbieten können.
Wichtige Hinweise aufgrund der aktuell noch sehr begrenzten Impfstoffmenge: [Veröffentlicht: 26.03.2021 - Quelle: k. A.]

AstraZeneca-Impfstoff: Nutzen überwiegt Risiko
Heute Nachmittag veröffentlichte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die folgende Patienteninformation bezüglich des Auftretens von Blutgerinnungsstörungen nach einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca (frei übersetzt).Die EMA beobachtet und prüft weiterhin permanent das Auftreten möglicher Nebenwirkungen bei sämtlichen COVID-19-Impfstoffen. [Veröffentlicht: 18.03.2021 - Quelle: EMA]

AstraZeneca-Impfstoff demnächst auch für ältere Personen empfohlen
Am 04.03.2021 teilte die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) mit, dass der gegen SARS-CoV-2 wirksame AstraZeneca-Impfstoff auch für über 65-jährige Personen zu empfehlen ist. Da bei der EU-Zulassung am 29. Januar noch nicht genügend Daten für diese Altersgruppe vorlagen, galt die Impfempfehlung zunächst nur für jüngere Erwachsene. Inzwischen liegen ausreichend Daten aus England und Schottland vor, wo der Impfstoff seit seiner Zulassung in großer Zahl auch älteren Personen verabreicht wurde. Eine Wirksamkeit in Bezug auf die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen und insbesondere auch in Bezug auf die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe wurde eindrücklich belegt. Der Impfstoff soll zweimal im Abstand von zwölf Wochen verabreicht werden. Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen frühestens sechs Monate nach der Diagnosestellung eine einmalige Verabreichung erhalten. Die Empfehlung soll umgesetzt werden, sobald das derzeit noch laufende Stellungnahmeverfahren abgeschlossen ist.
Hinweis in eigener Sache: Coronaimpfungen beim Hausarzt sind derzeit in Baden-Württemberg nur im Rahmen einzelner Pilotprojekte, also offiziell noch nicht möglich. Sobald es für unsere Praxis die Möglichkeit der Impfstoffbestellung gibt, werden wir dies hier bekannt geben. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen werden wir solange keine Impftermine vereinbaren und auch keine Warte-/ Rückruflisten führen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
 [Veröffentlicht: 05.03.2021 - Quelle: RKI]

Liste der impfberechtigten Personen in Baden-Württemberg erweitert
In Baden-Württemberg wurde die zweite Priorisierungsgruppe ("hohe Priorität" nach § 3 CoronaImpfV) für Personen zwischen 18 und 64 Jahren, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen lebensbedrohlichen COVID-19-Verlauf im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegt, geöffnet. Berechtigt sind:Eine detaillierte Liste der berechtigten Personengruppen finden Sie unter dieser Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg.
Die Impfung erfolgt zunächst weiterhin in den bekannten Impfzentren nach Terminvereinbarung telefonisch über die bundesweit gültige Rufnummer 116117 oder im Internet über die zentrale Anmeldeplattform. Eine zukünftige Impfmöglichkeit in den Hausarztpraxen befindet sich in Vorbereitung. [Veröffentlicht: 27.02.2021 - Quelle: KVBW]

Wie funktioniert ein mRNA-Impfstoff?
Bei den beiden derzeit in der Europäischen Union bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffen handelt es sich um sogenannte mRNA-Impfstoffe. Auf diesem 10-minütigen Video des Robert Koch-Instituts ist deren Funktionsweise anschaulich erklärt. [Veröffentlicht: 14.01.2021 - Quelle: RKI]

Wie erhält man in Baden-Württemberg eine COVID-19-Impfung?
Bei Interesse an einer Impfung gegen COVID-19 gibt es zwei Möglichkeiten der Terminvereinbarung:
  1. Telefonisch über die bundesweit gültige Rufnummer 116117
  2. Online über die zentrale Anmeldeplattform (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse oder die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen)
Es erfolgt also keine schriftliche Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsämter.
Während des Anmeldevorgangs muss zunächst eines der zur Verfügung stehenden Impfzentren ausgewählt werden. Anschließend wird geprüft, ob ein persönlicher Anspruch auf eine COVID-19-Impfung besteht. Dieser hängt von verschiedenen Risikofaktoren ab, die in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) definiert sind. Nach erfolgreicher Prüfung des Anspruchs erhält man entweder telefonisch die beiden Impftermine oder per E-Mail bzw. SMS einen Vermittlungscode, nach dessen Übermittlung die Impftermine mitgeteilt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetauftritt des Patientenservice 116117.
Die aktuelle Situation in Pforzheim/Enzkreis:
Derzeit stehen in Baden-Württemberg 9 Zentrale Impfzentren zur Verfügung. Am 15. Januar sollen ca. 50 Kreisimpfzentren folgen. Das Kreisimpfzentrum der Stadt Pforzheim wird in der St. Maur-Eissporthalle im Hohwiesenweg 4, das des Enzkreises in der Appenberg-Halle in der Pforzheimer Straße 85 in Mönsheim eingerichtet. Die Terminvergabe für die Kreisimpfzentren wird möglich sein, sobald das Land Baden-Württemberg die dafür notwendige Informationstechnologie geliefert und freigegeben hat. [Veröffentlicht: 29.12.2020 - Quelle: Staatsministerium BW]

Beginn mit den COVID-19-Impfungen
Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) der Bundesregierung werden die Impfungen gegen COVID-19 in drei Priorisierungsstufen durchgeführt (höchste, hohe und erhöhte Priorität). Am Sonntag, 27.12.2020 sollen Personen aus der höchsten Stufe die ersten Impfdosen erhalten. Verwendet wird der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, der am 21.12.2020 eine bedingte Marktzulassung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erhielt. Eine Impfung besteht aus zwei intramuskulären Injektionen im Abstand von mindestens 21 Tagen. Laut § 2 CoronaImpfV (Schutzimpfungen mit höchster Priorität) haben zu Beginn die folgenden Personen einen Anspruch auf die freiwillige von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfung:
  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Die Aufklärung über Nutzen und Risiko einer Impfung sowie die Impfungen selbst finden zunächst in den dafür eingerichteten Impfzentren sowie über mobile Impfteams statt (nicht in der Hausarztpraxis). Das offizielle Aufklärungsmerkblatt können Sie hier einsehen. Für die Terminvergabe ist das jeweilige Bundesland zuständig. Die zu einer Impfung berechtigten Personen sollen zunächst direkt kontaktiert werden. Bei Impfinteresse erfolgt dann die Terminvereinbarung über ein bundesweit einheitlich funktionierendes Callcenter, das demnächst zur Verfügung stehen soll. Der zeitliche Ablauf der Nationalen Impfstrategie hängt von der Impfstoff-Produktionsgeschwindigkeit, der Zulassung weiterer Impfstoffe sowie von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab.
Wichtig: Es werden zumindest mehrere Monate vergehen, bis sich ein epidemiologischer Effekt im Sinne einer Eingrenzung der Pandemie ergeben wird, wobei dafür die weltweite Pandemieentwicklung entscheidend ist. Solange ist dringend weiterhin auf die konsequente Einhaltung der AHAL-Regel zu achten (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske (besser FFP2-/KN95-Maske) tragen, Lüften geschlossener Räume). [Veröffentlicht: 23.12.2020 - Quelle: Bundesregierung, KBV]

Aussagekraft von Corona-Antigenschnelltests
Während der Coronapandemie werden Antigenschnelltests zum Nachweis einer akuten Infektion neben den genaueren, aber zeitaufwändigeren PCR-Tests zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als "technische Daten" dieser Tests werden in der Regel deren Sensitivität und Spezifität angegeben. Was bedeuten diese Begriffe? Gibt es andere Faktoren, die die Zuverlässigkeit dieser Tests beeinflussen? Hier einige Erklärungen:
Wissenswert:
  1. Die Herstellerangaben zu Sensitivität und Spezifität beziehen sich auf Proben, die laut PCR-Testung alle positiv waren. Der Anteil infizierter Personen in der Gesamtbevölkerung ist allerdings deutlich geringer. Derzeit geht man davon aus, das ca. 2% der deutschen Bevölkerung infiziert sind.
  2. Die Zuverlässigkeit eines Antigentests hängt stark davon ab, wie wahrscheinlich die getestete Person tatsächlich infiziert ist. Bei einem Massentest der deutschen Bevölkerung (Screening-Test) liegt diese sogenannte Vortestwahrscheinlichkeit also bei ca 2%. Testet man hingegen gezielt Personen, die typische COVID-19-Symptome aufweisen (symptombasierter Test), ist die Vortestwahrscheinlichkeit wesentlich höher.
  3. Je geringer die Vortestwahrscheinlichkeit, desto mehr falsch positive Testergebnisse gibt es. Das heißt, der Test zeigt eine Infektion an, obwohl die Person gar nicht infiziert ist.
  4. Je höher die Vortestwahrscheinlichkeit, desto mehr falsch negative Testergebnisse gibt es. Das heißt, der Test schließt eine Infektion aus, obwohl die Person tatsächlich infiziert ist.
Daraus folgt:
  1. Ein positives Schnelltestergebnis sollte auf jeden Fall mittels PCR-Testung bestätigt werden.
  2. Bei Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (Kopf-/ Gliederschmerzen, erhöhte Körpertemperatur, Husten...) sollte eher eine PCR-Testung als ein Antigenschnelltest durchgeführt werden.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Thematik:
 [Veröffentlicht: 18.11.2020 - Quelle: Ärztezeitung/RKI]

Grippeschutzimpfung schützt vor Herzinfarkt
Bekanntermaßen sind ähnlich wie bei einer SARS-CoV-2-Infektion auch bei der Influenza (Grippe) vor allem ältere Menschen von schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen betroffen. Besonders zu potentiell lebensbedrohlichen Blutgefäßerkrankungen wie Herz- und Hirninfarkt besteht ein enger Zusammenhang in doppelter Hinsicht: Personen, bei denen bereits eine Herzkreislauferkrankung (z. B. koronare Herzerkrankung, Diabetes mellitus) bekannt ist, haben ein deutlich erhöhtes Risiko, sich mit dem Influenzavirus zu infizieren. Eine Influenzavirusinfektion wiederum erhöht deutlich das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden. Daraus ergibt sich eine starke Empfehlung für die gut verträgliche Grippeschutzimpfung. Zusätzlich lässt sich in der aktuellen Corona-Pandemiesituation durch eine Impfung das Risiko einer häufig schwer verlaufenden Doppelinfektion vermindern.
Für welche Personengruppen die Impfempfehlung gilt, erfahren Sie hier. Bei Interesse bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. [Veröffentlicht: 11.11.2020 - Quelle: DGK]

Risikofaktoren für erhöhte COVID-19-Sterblichkeit
Im Rahmen einer Datenbankanalyse in England wurden die Daten von über 17 Millionen Erwachsenen (Alter über 18 Jahre) mit denen von knapp 11.000 an/mit COVID-19 verstorbenen Personen verknüpft. Die Analyse hatte zum Ziel, die wichtigsten Risikofaktoren für eine erhöhte Pandemie-Sterblichkeit zu identifizieren. Die folgende Tabelle fasst die relevanten Charakteristika und das damit jeweils verbundene Sterblichkeitsrisiko zusammen.
CharakteristikumSterblichkeitsrisiko
Alter über 60 Jahre2,4x höher als unter 50 Jahre
Alter über 70 Jahre6,1x höher als unter 50 Jahre
Alter über 80 Jahre20,6x höher als unter 50 Jahre
Männliches Geschlecht1,6x höher als weibliches Geschlecht
Übergewicht mit BMI über 35 kg/m²1,4-1,9x höher als bei BMI unter 25 kg/m²
Diabetes mellitus (Blutzuckerkrankheit)2x erhöhtes Risiko
Vorausgegangener Schlaganfall oder Demenzerkrankung2,2x erhöhtes Risiko
Nierenfunktionsstörung (GFR < 30 ml/min/1,73m²)2,5x erhöhtes Risiko

Der mit Abstand wichtigste Risikofaktor ist laut dieser Analyse das Alter. Ab einem Alter von 50 Jahren ist eine erhöhte Sterblichkeit zu verzeichnen, die mit steigendem Alter überproportional anwächst (jüngere Menschen zeigen keine erhöhte Sterblichkeit im Zusammenhang mit COVID-19).
Es ist also davon auszugehen, dass das derzeitige Risiko, zu versterbenist als vor der Corona-Pandemie.
Die konsequente Anwendung der AHAL-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften geschlossener Räume) ist somit zum Schutz der Risikogruppen dringend anzuraten. [Veröffentlicht: 03.10.2020 - Quelle: OpenSAFELY]

Keine kostenlosen Coronatests mehr für Einreisende aus Nicht-Risikoländern
Laut angepasster Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit entfallen ab dem 15.09.2020 die kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikoländern. Für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, besteht der Anspruch weiterhin und wurde von bisher 72 Stunden auf nun 10 Tage nach der Einreise verlängert. Ein Nachweis über den Aufenthalt im Risikogebiet ist vorzulegen (z. B. Tank-/ Unterkunftsbeleg). [Veröffentlicht: 16.09.2020 - Quelle: KV BW]

Corona Einreiseinformationen
Das Centrum für Reisemedizin stellt unter www.crm.de/rc/corona/ ein kostenloses Online-Tool zur Überprüfung der aktuellen Einreiseinformationen unterschiedlicher Reiseziele im Hinblick auf die Corona-Pandemie zur Verfügung. [Veröffentlicht: 12.08.2020 - Quelle: CRM]

Das neuartige Coronavirus weiterhin ernst nehmen!
Nach inzwischen etwa sechsmonatigem Verlauf der COVID-19-Pandemie lässt sich erkennen, dass zumindest ein Teil der COVID-19-Überlebenden an längerfristigen gesundheitlichen Problemen leidet. Das Virus befällt zwar hauptsächlich die oberen Atemwege und die Lunge, in einigen Fällen allerdings auch andere Organe wie Gehirn, Herz und Nieren. In letzter Zeit gibt es wiederholt Fallberichte, in denen auch nach mildem COVID-19-Verlauf und auch bei jüngeren Personen Schäden am zentralen Nervensystem und/oder Herzmuskelentzündungen mit entsprechender Leistungseinschränkung beschrieben werden. Ob und wie weit sich diese Symptome im Laufe der Zeit zurückbilden werden oder ob mit dauerhaften Schäden zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Die verbreitete Aussage: "Entweder man stirbt an der Infektion oder sie verläuft vollkommen harmlos." ist also nicht richtig. Da noch keine Klarheit darüber herrscht, wann bzw. ob es zukünftig einen wirksamen Imfpschutz gegen das neuartige Coronavirus geben wird und da im Herbst/Winter mit einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen ist, sollten die inzwischen gut bekannten Maßnahmen gegen Infektionsausbrüche von jedem/r Einzelnen weiterhin sehr ernst genommen und umgesetzt werden. Bis heute gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Virus eines Tages wieder "verschwinden" wird. Man sollte sich also darauf einstellen, dass es zukünftig wie auch andere Krankheitserreger unter uns sein wird. [Veröffentlicht: 21.07.2020 - Quelle: k. A.]

Corona-Antikörpertest derzeit (noch) nicht sinnvoll
Zunehmend häufig wird über sogenannte "Corona-Antikörpertests" berichtet bzw. werden derartige Tests zum Verkauf angeboten. Die Tests sollen eine Aussage darüber ermöglichen, ob bereits eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 stattgefunden hat bzw. ob eine Immunität gegenüber dem Virus besteht. Um auf die Testgenauigkeit hinzuweisen werden von den Herstellern häufig die hohen Sensitivitäts- und Spezifitätswerte betont. Allerdings bleibt meistens unerwähnt, dass der Vorhersagewert eines solchen Tests nicht nur von dessen Genauigkeit, sondern vor allem auch von der sogenannten "Vortestwahrscheinlichkeit" abhängt. Damit ist die Wahrscheinlichkeit gemeint, mit der eine Person innerhalb einer Gesellschaft tatsächlich bereits Antikörper besitzt. In Deutschland schätzt man derzeit, dass dies bezogen auf das neuartige Coronavirus für ca. 2% der Bevölkerung zutrifft (also etwa das 8- bis 10-Fache der dem Robert Koch-Institut gemeldeten Fälle). Wird dieser Wert berücksichtigt, ergibt sich bei einem Antikörpertest mit 99% Sensitivität und 99% Spezifität eine Nachtestwahrscheinichkeit von ca. 67%. Das bedeutet, dass statistisch gesehen bei jedem dritten Test mit einem falschen Ergebnis zu rechnen ist, woraus keine zuverlässigen praktischen Konsequenzen zu ziehen sind. Aus diesem Grund sind Antikörpertests in der jetzigen frühen Phase der Pandemie zwar im Rahmen epidemiologischer Studien sinnvoll, nicht jedoch in der Anwendung bei einzelnen Personen. Je mehr Menschen zukünftig Antikörper besitzen werden, umso höher wird der Vorhersagewert der Tests und umso sinnvoller wird deren Einsatz in der allgemeinen Bevölkerung werden. [Veröffentlicht: 25.05.2020 - Quelle: k. A.]

Richtige Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung
Die Anzahl der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus in Deutschland sind derzeit stabil in einem relativ niedrigen Bereich. Dies ist der großflächigen Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen zu verdanken. Unter anderem gehört dazu die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Situationen, in denen ein Abstand von eineinhalb bis zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Damit die Infektionszahlen auch in den nächsten Monaten (oder Jahren?) in einem Bereich bleiben, in dem unser Gesundheitswesen nicht überfordert sein wird, sollte auch in Zukunft weiterhin auf eine konsequente Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen geachtet werden. Damit die Mund-Nasen-Bedeckung, die im Übrigen nicht die Abstandsempfehlung ersetzt, möglichst wirksam ist, sind einige Dinge zu beachten, die in diesem Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammengefasst sind. [Veröffentlicht: 20.05.2020 - Quelle: k. A.]

Verhaltensempfehlungen für unsere Praxis im Rahmen der Corona-Verordnung BW
Um der sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23.04.2020 gerecht zu werden, bitten wir Sie um Einhaltung der folgenden Verhaltensempfehlungen:Im Sinne des gebotenen Mindestabstandes achten wir darauf, dass maximal drei Patienten gleichzeitig unsere Praxisräume betreten. Für dadurch eventuell entstehende Wartezeiten bitten wir im allgemeinen Interesse um Ihr Verständnis. [Veröffentlicht: 26.04.2020 - Quelle: k. A.]

Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen eingeschränkten sozialen Kontakte sowie dadurch verursachte familiäre und berufliche Konflikte stellen für viele Menschen eine große psychische Belastung dar. Um den Betroffenen eine professionelle Hilfe anzubieten, richtete das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine telefonische Hotline ein, die unter der kostenfreien Nummer 0800 377 377 6 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist. [Veröffentlicht: 23.04.2020 - Quelle: LÄK BW]

Neues Angebot: Online-Videosprechstunde
Anlässlich der Corona-Pandemie, mit deren Höhepunkt in Deutschland in den nächsten Wochen zu rechnen ist, haben wir uns im Sinne einer Minimierung des Infektionsrisikos entschieden, in dafür geeigneten Fällen eine Videosprechstunde über das Internet anzubieten. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch wie für eine gewöhnliche Sprechstunde. [Veröffentlicht: 02.04.2020 - Quelle: k. A.]

Beeinflussen Blutdruck- und Schmerzmedikamente den Verlauf von COVID-19?
Seit einigen Tagen kursieren Pressemeldungen, wonach bestimmte Herz-/ Blutdruckmedikamente (ACE-Hemmer und Sartane) sowie entzündungshemmende Schmerzmittel wie Diclofenac, Ibuprofen oder Acetylsalicylsäure das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen sollen. Hintergrund: Das neuartige Coronavirus nutzt als Andockstation für seinen Eintritt in die angegriffenen Zellen ein bestimmtes Zellwandprotein, das auch beim Wirkmechanismus der oben genannten Wirkstoffe eine Rolle spielt.
Ob ein solcher Zusammenhang besteht, wurde allerdings bislang in keiner Studie belegt. Bezüglich der Schmerzmittel wurde dies gestern von der Europäischen Arzneimittelbehörde klargestellt.
Empfehlungen zum jetzigen Zeitpunkt:Sobald gesicherte Erkenntnisse oder Handlungsempfehlungen zu diesem Thema bekannt sind, werden wir an dieser Stelle darüber informieren bzw. Sie telefonisch kontaktieren, falls Sie betroffen sind. [Veröffentlicht: 19.03.2020 - Quelle: Springer Medizin]

Maßnahmen zur Ausbreitungsverzögerung des Coronavirus
Die Verlangsamung der Virusausbreitung ist entscheidend, um auch in den kommenden Monaten alle schweren COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandeln zu können. Jeder Einzelne sollte sich im Interesse seiner Mitmenschen an den dazu notwendigen Maßnahmen beteiligen:
Junge Menschen schützen sich durch die Einhaltung dieser Maßnahmen nicht nur selbst, sondern können unter anderem die Leben Ihrer Eltern und Großeltern retten! [Veröffentlicht: 17.03.2020 - Quelle: k. A.]

Coronavirus in Baden-Württemberg
Nachdem nun auch in Baden-Württemberg ein durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachter Erkrankungsfall aufgetreten ist, ist eine Ausbreitung im süddeutschen Raum wahrscheinlicher geworden. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung harmlos wie eine gewöhnliche Erkältung (Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, eventuell auch Durchfall). Bei einem Teil der Patienten kommt es zu einem schweren Verlauf mit Atemproblemen und Lungenentzündung (COVID-19). Lebensbedrohliche Verläufe wurden bisher vor allem bei älteren und chronisch kranken Menschen beobachtet. Die Maßnahmen, die jeder einzelne gegen eine Ansteckung bzw. eine Ausbreitung des Virus treffen kann, sind die gleichen, die auch für die Grippe und Erkältungskrankheiten gelten: häufiges Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesetikette (Vorhalten der Ellenbeuge) sowie ein bis zwei Meter Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen. Die wichtigsten Fragen zum Thema werden auf einer FAQ-Seite des Robert Koch-Instituts beantwortet.
Wichtiger Hinweis: Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit einem gewöhnlichen Erkältungs- oder einem Grippevirus ist zum jetzigen Zeitpunkt wesentlich höher als mit dem Coronavirus. Um inadäquate Überreaktionen zu vermeiden, sollte eine Coronavirusinfektion aktuell nur in den folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:Gehören Sie zu einer dieser Personengruppen und werden durch uns hausärztlich betreut, kommen Sie keinesfalls unangemeldet in die Praxis, sondern setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung! Sind Sie kein Patient unserer Praxis, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder kontaktieren das Gesundheitsamt Enzkreis über die telefonische Hotline 07231 308-6850. [Veröffentlicht: 26.02.2020 - Quelle: RKI]

Warnung vor E-Zigaretten
Anlässlich schwerer und zum Teil tödlich verlaufender Lungenerkrankungen von E-Zigaretten-Nutzern in den USA sprach die Europäische Gesellschaft für Pneumologie auf ihrem aktuellen Jahreskongress eine Warnung aus. Der genaue Mechanismus der Krankheitsentstehung ist zwar noch nicht vollständig geklärt. E-Zigaretten enthalten jedoch anscheinend mehrere potentiell giftige Inhaltsstoffe. Hinzu kommt, dass eventuelle Langzeiteffekte völlig unklar sind. Es gibt keinen Beweis, dass E-Zigaretten weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten. Somit ist von deren Gebrauch dringend abzuraten. [Veröffentlicht: 09.10.2019 - Quelle: European Respiratory Society]

Saisonale Grippeschutzimpfung ab 8. Oktober
Am 8. Oktober beginnen wir mit der jährlichen Grippeschutzimpfung.
Wer sollte geimpft werden?Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung und erinnern daran, Ihr Impfbuch mitzubringen, da wir bei dieser Gelegenheit andere Impffälligkeiten überprüfen werden. [Veröffentlicht: 01.10.2019 - Quelle: k. A.]

Neue WHO-Leitlinie zur Demenzvorbeugung
Die Weltgesundheitsoranisation (WHO) fasst in einer neuen Leitlinie die wichtigsten Maßnahmen zusammen, um die drohende Demenzepidemie einzudämmen. Vorbeugend wirksame Medikamente existieren derzeit und wohl auch in absehbarer Zukunft nicht.
Die folgenden Maßnahmen werden als die effektivsten empfohlen: [Veröffentlicht: 10.06.2019 - Quelle: WHO]

Ungesunde Ernährung gefährlicher als gedacht
In einer internationalen Datenanalyse aus 195 Ländern wurde der Konsum der Bevölkerung von 15 Nahrungsmitteln im Zeitraum 1990 bis 2017 untersucht. Die 15 Nahrungsmittel waren: Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Vollkornprodukte, Nüsse und Samen, Milch, rotes Fleisch, verarbeitetes Fleisch, gezuckerte Getränke, Ballaststoffe, Kalzium, Omega-3-Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Transfettsäuren und Natrium.
Die Analyse ergab, dass ungesunde Essgewohnheiten weltweit die meisten Todesfälle im Vergleich mit anderen Risikofaktoren (z. B. hoher Blutdruck, Diabetes, Rauchen, Alkohol, Schadstoffbelastung der Umwelt) verursachen. Den größten Einfluss auf die Sterblichkeit hatten der Verzehr von zu viel Natrium (Salz) und Fleisch sowie von zu wenig Vollkornprodukten und Obst. Jeder fünfte Todesfall könnte durch gesunde Ernährungsgewohnheiten vermieden werden: täglich Obst und Gemüse, 1x/Woche Fleisch oder Fisch, nur selten verarbeitetes Fleisch (z. B. Wurstwaren, geräucherter Schinken), keine Fertiggerichte. Hier finden Sie 10 Regeln für eine vollwertige Ernährung. Diese dauerhaft einzuhalten hat vermutlich einen größeren Einfluss auf die Gesundheit als die Einnahme von Medikamenten. [Veröffentlicht: 14.04.2019 - Quelle: Lancet 2019]

Neue Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie ab 01.04.2019
Seit dem 01.04.2019 gilt die neue Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese bringt folgende Änderungen mit sich: Weitere Laboruntersuchungen (z. B. Leber-, Nieren- oder Schilddrüsenwerte) sind weiterhin nicht Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung und können auf Wunsch auf private Kosten durchgeführt werden.
Die Gesundheitsuntersuchung („Gesundheits-Check“) dient der Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen und der Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten sowie einer darauf abgestimmten vorbeugungsorientierten Beratung einschließlich einer Überprüfung des Impfstatus.
Anmerkung:
Da die neue Richtlinie ohne Übergangszeit sofort umgesetzt wird, muss ein bereits für 2019 vereinbarter Gesundheitsuntersuchungstermin eventuell verschoben werden, sofern die letzte Gesundheitsuntersuchung nach dem 01.01.2017 durchgeführt wurde.
 [Veröffentlicht: 03.04.2019 - Quelle: k. A.]

E-Zigaretten gefährlicher als ihr Ruf
In einer Untersuchung mit ca. 96.000 Teilnehmern wurde der Zusammenhang zwischen dem Konsum von E-Zigaretten und dem Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen geprüft. Die Konsumenten von E-Zigaretten hatten im Vergleich zu Nichtrauchern ein 34% höheres Risiko für einen Herzinfarkt, ein 25% höheres Risiko für eine koronare Herzerkrankung sowie ein 55% höheres Risiko für eine Depression. Tabakrauchen erhöht das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko zwar noch wesentlich stärker. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass auch E-Zigaretten Nikotin enthalten und ähnliche Giftstoffe freisetzen wie Tabakzigaretten, die ebenfalls beispielsweise den Blutdruck und die Herzfrequenz und damit die Wahrscheinlichkeit für potentiell tödliche Erkrankungen erhöhen. [Veröffentlicht: 26.03.2019 - Quelle: DGK]

Gesundheitskarten nur noch mit G2-Kennzeichnung gültig
Seit 1. Januar 2019 sind aufgrund eines höheren Sicherheitsstandards nur noch Gesundheitskarten mit der Kennzeichnung G 2 oder G 2.x (z. B. G 2.1) oben rechts gültig. Wer noch keine derartige Karte besitzt, sollte sich möglichst schnell mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen. Karten mit älterem Sicherheitsstandard werden von den Lesegeräten nicht mehr akzeptiert. [Veröffentlicht: 07.01.2019 - Quelle: k. A.]

Erhöhtes Hautkrebsrisiko durch Hydrochlorothiazid
In Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilten die Zulassungsinhaber des Wirkstoffs Hydrochlorothiazid (HCT) mit, dass der Wirkstoff das Risiko für die bösartigen Hauterkrankungen Basaliom und Spinaliom erhöht. HCT wird zur Behandlung eines erhöhten Blutdrucks oder von Ödemen (Wassereinlagerungen) eingesetzt. Bei dauerhafter HCT-Einnahme wird empfohlen, die Haut regelmäßig auf neue Hautveränderungen bzw. eine Veränderung bestehender Hautveränderungen dermatologisch untersuchen zu lassen. Ferner sollte die Exposition gegenüber Sonnenlicht und UV-Strahlung eingeschränkt werden und ein angemessener UV-Schutz mit höchst möglichem Lichtschutzfaktor angewendet werden. [Veröffentlicht: 28.10.2018 - Quelle: BfArM]

Iberogast® möglicherweise leberschädigend
Aufgrund der neuen Erkenntnis, dass nach der Einnahme schöllkrauthaltiger Produkte Leberschädigungen aufgetreten sind, wird die Gebrauchsinformation von Iberogast® zukünftig entsprechende Hinweise enthalten. Es darf nicht eingenommen werden, wenn bereits eine Lebererkrankung besteht bzw. eine solche in der Vergangenheit bestand oder wenn gleichzeitig Arzneimittel mit leberschädigenden Eigenschaften angewendet werden. Auch Schwangere und Stillende dürfen das Präparat nicht einnehmen. Iberogast® hat eine nachgewiesene Wirkung gegen Sodbrennen und Reizdarmbeschwerden. [Veröffentlicht: 28.10.2018 - Quelle: Gastro-News 5/2018]

Grippeschutzimpfung ab sofort möglich
Die Grippewelle der vergangenen Saison 2017/2018 war die schwerste seit 2001. Es gab neun Millionen influenzabedingte Arztbesuche, zwei Millionen mehr als in den Jahren zuvor. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme neben Händewaschen und Abstand zu erkrankten Personen ist die Impfung. Geimpfte Personen schützen nicht nur sich selbst, sondern indirekt auch ihr familiäres und berufliches Umfeld. Das Robert Koch-Institut appeliert daher an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Seit dieser Saison erhält jede Person unabhängig vom Versicherungsstatus die besser wirksame 4-fach-Impfung. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin. [Veröffentlicht: 02.10.2018 - Quelle: RKI]

Chargenbezogener Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert darüber, dass in der Europäischen Union ein chargenbezogener Rückruf valsartanhaltiger Arzneimittel erfolgt, deren Wirkstoff von dem chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical produziert wurde. Grund für den Rückruf ist eine produktionsbedingte Verunreinigung des Wirkstoffs Valsartan mit N-Nitrosodimethylamin. Dieser Stoff ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Valsartan wird sowohl als Einzelsubstanz als auch in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung eines erhöhten Blutdrucks eingesetzt. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stellt im Internet eine Liste mit den betroffenen Präparaten zur Verfügung. Falls Sie von dem Rückruf betroffen sein sollten, bitten wir um Vereinbarung eines Sprechstundentermins. [Veröffentlicht: 11.07.2018 - Quelle: BfArM]

FSME breitet sich weiter aus
2017 wurde ein Höchststand an Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)-Erkrankungen registriert. 85% der Erkrankungsfälle in Deutschland ereigneten sich in Baden-Württemberg und Bayern. Auch aufgrund der Klimaerwärmung breitet sich die Erkrankung weiter nach Norden aus. Erstmals wurden auch in den Niederlanden Erkrankungsfälle gemeldet. Die FSME kann in schweren Fällen durch Gehirn- und Hirnhautbefall zu einer dauerhaften Querschnittslähmung führen und ist nicht behandelbar. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch infizierte Zecken sowie durch Rohmilchprodukte. Das Erkrankungsrisiko nach dem Stich einer infizierten Zecke liegt bei 30%, nach dem Genuss kontaminierter Rohmilch bei 100%. Die FSME-Impfung bietet einen nahezu 100%-igen Schutz und ist daher jedem dringend zu empfehlen (Kinder ab einem Jahr). [Veröffentlicht: 23.03.2018 - Quelle: Springer Medizin]

Früherkennungsuntersuchung auf Aneurysma der Bauchschlagader
Eine gefürchtete plötzliche Todesursache ist die das Einreißen (Ruptur) einer erweiterten Bauchschlagader (Aortenaneurysma). Statistisch sind vor allem Männer im mittleren und höheren Lebensalter davon betroffen. Ein zusätzlich erhöhtes Risiko besteht, wenn ein erhöhter Blutdruck, Übergewicht, erhöhtes Cholesterin, Diabetes vorliegen oder geraucht wird. Ein Aortenaneurysma entwickelt sich meist unbemerkt über mehrere Jahre und kann durch gefäßchirurgische Maßnahmen behandelt werden, sofern es rechtzeitig erkannt wird. Eine Ruptur führt aufgrund des plötzlichen starken Blutverlustes in vielen Fällen zum Tod.
Ab 2018 besteht für Männer ab 65 Jahren die Möglichkeit, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zu erhalten, um eine eventuell bestehende Erweiterung rechtzeitig zu erkennen. Bei Interesse bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. [Veröffentlicht: 05.01.2018 - Quelle: k. A.]

Erhöhtes Diabetesrisiko durch Süßstoffe
Nach einer kohlenhydrathaltigen Mahlzeit (z. B. Brot, Teigwaren, Süßigkeiten) steigt natürlicherweise vorübergehend der Blutzuckerspiegel. Eine australische Studie konnte zeigen, dass die Zufuhr von Süßstoffen diesen sogenannten postprandialen Blutzuckeranstieg steigert. Folglich ist davon auszugehen, dass der regelmäßige Konsum künstlich gesüßter "Light"-Getränke, das Diabetesrisiko entgegen landläufiger Meinungen erhöht! Der Grund dafür ist die Tatsache, dass die Süßstoffe zu einer gesteigerten Zuckeraufnahme durch den Darm in den Blutkreislauf führen. Die effektivste Methode, sich gegen Diabetes und das damit verbundene hohe Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko zu schützen, ist also weiterhin ein Lebensstil mit ausgeglichener Energiebilanz. Also: normales Körpergewicht durch ballaststoffreiche Ernährung und ein über die Woche verteiltes 150-minütiges Ausdauertraining (jeden zweiten Tag 45 Minuten schwitzen). [Veröffentlicht: 15.11.2017 - Quelle: EASD]

Zeit für die "Grippeimpfung"
Die Saison für die jährliche Influenza-Schutzimpfung hat begonnen. Hier finden Sie genaue Informationen über die Auswahl des Impfstoffes sowie die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Impfung erfolgt in den Oberarmmuskel und ist in der Regel sehr gut verträglich. Bei Interesse bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. [Veröffentlicht: 04.10.2017 - Quelle: k. A.]

Grippeimpfstoffqualität durch Fipronil nicht beeinträchtigt
Ab Oktober/November ist wieder Zeit für die Grippeimpfung. Da für die Produktion der Influenzaimpfstoffe (wie auch der meisten anderen Impfstoffe) Hühnereier verwendet werden, stellt sich die Frage, ob die zuletzt bekannt gewordene Fipronilbelastung von Hühnereiern die Impfstoffqualität beeinträchtigt. Die für die Impfstoffherstellung verwendeten Eier entstammen speziell dafür eingerichteten Zuchtbetrieben, für die besondere Qualitätsanforderungen gelten und die entsprechend überwacht werden. Ferner durchlaufen diese Eier sehr aufwändige Reinigungsprozesse, wodurch sämtliche Verunreinigungen entfernt werden. Somit kann eine Qualitätsbeeinträchtigung der Impfstoffe ausgeschlossen werden. [Veröffentlicht: 25.08.2017 - Quelle: Paul-Ehrlich-Institut]

Brustimplantate erschweren EKG-Auswertung
Eine französische Studie ergab, dass gesunde Frauen mit Silikonbrustimplantaten häufig EKG-Veränderungen zeigen, die falsche Diagnosen, wie beispielsweise einen Herzinfarkt, vortäuschen können. Vermutlich führen die Implantate zu einer elektrischen Störung des EKG-Signals. Im Umkehrschluss ist daher nicht auszuschließen, dass ein wirklicher Herzinfarkt im EKG möglicherweise nicht erkannt wird. Dieses potentiell lebensbedrohliche Risiko sollte bei der Entscheidung für die Implantation von Silikonbrustimplantaten bedacht werden. [Veröffentlicht: 20.07.2017 - Quelle: Springer Medizin]

Steigende Masernzahlen
Im Jahr 2016 gab es bundesweit 323 Masernfälle. Seit Mitte Januar 2017 wurden bereits fast 100 Fälle gemeldet. Besonders ungeimpfte Kinder, aber auch unzureichend geimpfte Jugendliche und Erwachsene aus Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg sind betroffen. Im Erwachsenenalter ist mit schwereren Krankheitsverläufen zu rechnen. Vorbeugend sollte der Impfschutz bei Kindern, Jugendlichen und nach 1970 geborenen Erwachsenen überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Die aktuellen Masernimpfempfehlungen für Erwachsene finden Sie hier zusammengefasst. [Veröffentlicht: 22.02.2017 - Quelle: CRM]
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